Flotte Kugel - Sicherheit im Karnevalsumzug
Sicherheitsbestimmungen zum Bau der Karnevalswagen und -Anhänger
Zugfahrer und Anhänger müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein
Nur KFZ mit Haftpflichtversicherung sind zugelassen.
Die Abmessungen gemäß StVZO müssen eingehalten werden.
Alle Seiten des Karnevalsfahrzeugs müssen auf maximal 0,30m über Fahrbahnoberkante herabgezogen sein, um eine Gefährdung der Zuschauer zu minimieren.
Die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs darf durch die angebrachten Verkleidungen nicht beeinträchtigt werden.
An der Frontseite des Wagens ist eine Vorrichtung zu schaffen, durch die vermieden wird, dass Personen unter den Wagen geraten.
Die Aufbauten müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefährdung für Mitfahrer und Zuschauer ausgeht.
Verhaltensregeln während des Karnevalszuges
Für die Fahrer herrscht absolutes Alkoholverbot!!! Bei Verstößen wird der Wagen sofort aus dem Zug genommen!
Das Fahrzeug darf nur vom Unternehmer oder einer im Betrieb beschäftigten Person gefahren werden.
Während des Zuges darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Jeder Wagen ist durch Sicherheitspersonal der Wagenbauer zu begleiten.
Konfettikanonen sind verboten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Zugleiter der Flotten Kugel:
Bernd Scherer
Kantstr. 4
59846 Sundern
Tel.: 02933/3264